Leibliche Väter haben jetzt bessere Chancen, rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Mit einem entsprechenden Gesetz setzte das Parlament ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2024 um, welches eine Stärkung der leiblichen Väter im Recht der Vaterschaftsanfechtung gefordert hatte.
Der Hintergrund und Auslöser war ein Fall aus Sachsen-Anhalt: Ein leiblicher Vater versuchte bisher erfolglos, die vom neuen Lebensgefährten der Mutter anerkannte Vaterschaft anzufechten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alte Rechtslage für verfassungswidrig forderten eine Neuregelung.

Die Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht, der Mann also Verantwortung für das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein.

Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde.

Eine weitere Regelung soll einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können. Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.